Kfz-Haftpflicht
Für Firmenfahrzeuge, sofern sie für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, ist ebenso wie im privaten Bereich eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Optional sind ebenfalls wie im privaten Bereich zusätzlich Kaskoversicherungen (Teilkasko oder Vollkasko) abschließbar.
Die Kfz-Haftpflicht tritt für finanzielle Schäden ein, die der Fahrer eines Firmen-wagens gegenüber Dritten verursacht. Dies betrifft Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden.
Der Abschluss der Haftpflichtversicherung obliegt dem Betrieb unabhängig vom zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum an dem Fahrzeug. Dies betrifft die gängigen Fälle der Fremdfinanzierung von Kraftfahrzeugen. Das kreditgewährende Kreditinstitut, zu dessen Gunsten das Fahrzeug sicherungsübereignet ist, bzw. die Leasinggesellschaft sind nicht für den vorgeschriebenen Abschluss der Haftpflicht-versicherung verantwortlich, können aber gegenüber dem Darlehens- bzw. Leasingnehmer Auflagen hinsichtlich des Versicherungsumfanges machen (z.B. Vollkasko-Versicherung bei Neufahrzeugen).
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