Forderungsausfall-Versicherung
Eine Forderungsausfall-Versicherung springt ein, sofern ein Kunde - Debitor - des Unternehmens fällige Forderungen aus gelieferten Waren und/oder geleisteten Dienstleistungen nicht begleicht. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft aufgrund der vereinbarten Zahlungsmodalitäten um eine Lieferantenkredit (im engeren Sinne) handelt, begleicht eine Forderungsausfall-Versicherung die ausstehenden Beträge, in aller Regel abzüglich eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers.
Sofern das zugrunde liegende Geschäft hinsichtlich des Zahlungszieles und Verzinsung der ratierlich fälligen Beträge von einem gesonderten Darlehensvertrag zwischen Unternehmen (Kreditor) und Abnehmer (Debitor) begleitet wird, spricht man hinsichtlich der Ausfalldeckung auch von einer Kreditversicherung.
Für beide Varianten gilt, dass die zu sichernden Forderungen des Betriebes von dem Versicherungsunternehmen vorab durch eigenständige Bonitätsprüfung, zumindest aber durch mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Richtlinien zur versicherten Kreditgewährung, hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit bzw. des inhärenten Schadens-eintrittsrisikos beurteilt werden. Eine spezielle Form der Forderungsausfall-Versicherung ist das Factoring.
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