Dienstleistungsfunktion des Factoring
Grundsätzlich umfasst die Dienstleistungsfunktion des Factoring die Übernahme der Debitorenbuchhaltung, die Bereiche Mahnwesen und Inkassowesen sowie weitere Dienst- bzw. Serviceleistungen wie etwa marktbezogene oder branchenspezifische Beratungsleistungen.
Beim Factoring hat die Übernahme der Debitorenbuchhaltung durch den Factor insgesamt durch die durchgängige Verbreitung PC-basierter Buchhaltungsprogramme auch bei kleineren Unternehmen an Bedeutung verloren. Dennoch können sich im Einzelfall beträchtliche Rationalisierungspotenziale ergeben.
Das Entgelt für die reine Dienstleistungsfunktion ist abhängig von der Höhe des Forderungsankaufs, der vereinbarten Laufzeit der Forderungen, der Anzahl der Debitoren, der Anzahl der Rechnungen, dem Anteil von Dauerkunden, dem Ausmaß an Beanstandungen sowie der individuellen Vereinbarung von Sonderleistungen insbesondere im Rahmen der Mahnfunktion und der Inkassofunktion.
Möglich ist auch das Outsourcing der gesamten Debitorenbuchhaltung unter Einbeziehung auch der nicht angekauften Forderungen.
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